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Trinkwasseranalysen

Legionellenuntersuchung

Seit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung 2011 wurden viele Hauseigentümer und Hausverwaltungen dazu verpflichtet Trinkwassererwärmungsanlagen regelmäßig (alle 3 Jahre) auf mögliche Legionellen zu untersuchen.

Laut Trinkwasserverordnung besteht für Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung eine Anzeigepflicht. Großanlagen sind alle Trinkwassererwärmungsanlagen mit einem Speicherinhalt von mindestens 400 Litern oder wenn das Trinkwasservolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt.

Von der Untersuchungspflicht sind in Deutschland fast alle Mehrfamilienhäuser betroffen, da die neue Regelung auch definiert, dass Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit produziert wird ebenfalls untersucht werden muss. Die betrifft insbesondere alle Vermieter solcher Immobilien.

Untersucht werden müssen allerdings nur Anlagen welche über Duschen oder andere Bauteile die zur Vernebelung von Trinkwasser führen verfügen.

Wir als zertifizierter Fachbetrieb zum fachgerechten Entnehmen von Trinkwasserproben stehen wir Ihnen beim ordnungsgemäßen Erfüllen dieser Aufgabe mit Rat und Tat zur Seite. Unsere aktuelle Preisliste für die Trinkwasseranalysen finden Sie unter folgendem Link:

Preisliste Trinkwasseranalyse

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